Wir nehmen gerne Ihre Artikel zum Verkauf an. Eine Pflicht zur Annahme besteht jedoch nicht. Mit der Anmeldung wird folgendes Reglement anerkannt.

Die Kleider sind saisonal (Frühlingsbörse Frühlings- und Sommerkleider, Herbstbörse Herbst- und Winterkleider)
Die Kleider können zum Verkauf abgegeben werden oder selber verkauft werden.

Abgabe:

  • Die Verkaufsnummer erhalten Sie mit der Anmeldungsbestätigung.
  • Für unsere Unkosten erheben wir 20% Kommission auf den Verkaufserlös.
  • Es werden Kinderkleider ab Grösse 56 bis 176 angenommen. 
  • Neu werden auch gut erhaltene, saubere Schuhe bis Grösse 36 angenommen
  • Folgende Artikel werden aus Hygiene- und Platzgründen nicht in den Verkauf genommen: Unterhosen, Badebekleidung, Socken und Strumpfhosen
    Pro VerkäuferIn werden Kinderkleider im Umfang von max. vier Behältern angenommen. Die Behälter sollen stabil und rissfest sein (keine Papiertragtaschen). Bitte unbedingt Deckel und Kisten mit Verkaufsnummer anschreiben!
  • Die Ware muss sauber und in einem guten Zustand sein. Wir behalten uns vor, schmutzige, stark verwaschene, stinkende oder defekte Waren nicht auszulegen.
  • Werden die Artikel zum Verkauf abgeben, müssen sie gut erkennbar angeschrieben sein mit:
    • Grösse
    • Preis (ganze Frankenbeträge, keine Rappen)
    • Ihrer Verkaufsnummer (gut erkennbar mit anderer Farbe oder Leuchtstift markiert)
    • 2- und mehrteilige Artikel bitte zusammenbinden
  • Die Etiketten müssen mit Schnur gut am Kleidungsstück befestigt werden, damit sie halten. Bitte keine Sicherheitsnadeln oder Postich verwenden.
  • Bitte Kleider nach Grösse sortiert abgeben
  • Auch Gratis-Kleider müssen mit der Verkaufsnummer und Grösse angeschrieben werden und müssen zurückgenommen werden, wenn sie nicht weg sind.
  • Die Abgabe der Waren erfolgt entweder am 8. März 2024 von 18:00 – 18:30 oder am 9. März 2024 von 09:00 – 09:30 (bitte bei der Anmeldung angeben)
    Nicht verkaufte Ware muss am 9. März 2024 von 16:30 – 17:00 wieder abgeholt werden. Bei dieser Gelegenheit wird der Nettoerlös ausbezahlt.
    Nicht abgeholte Ware wird nach Ende der Börse 2 Wochen aufbewahrt und anschliessend einem wohltätigen Zweck zugeführt. Nicht abgeholte Erträge gehen nach 2 Wochen zugunsten der Börse.
  • Differenzen müssen sofort mitgeteilt werden. Spätere Forderungen können nicht mehr berücksichtigt werden.

Selbstverkauf:

  • Die Tische werden zu einem Preis von 10 Fr. pro Stk. zur Verfügung gestellt.
  • Die Waren dürfen auf und unter den Tisch gelegt werden. Möchte man einen Kleiderständer neben den Tisch stellen, muss dies bei der Anmeldung angegeben werden (5 Fr. pro Platz). Ansonsten hat es keinen Platz dafür! Die Kleiderständer müssen selbst mitgebracht werden.
  • Es dürfen Kinderkleider ab Grösse 56 bis 176, sowie Kinderartikel, Schuhe und Spielsachen. verkauft werden.
  • Die Tische sind am 9. März 2024 ab 11 Uhr parat zum Einrichten. Wir bitten alle, bis zum Verkaufsstart um 13 Uhr fertig aufgestellt zu haben.
  • Es darf erst ab Börsenschluss um 15:30 Uhr abgebaut werden.

Wir übernehmen keine Haftung für Verluste oder Schäden.

Bei Rückfragen: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder 079 397 82 16 (Tanja Lang)